Gekaufte Bewertungen verstossen gegen die Google-Richtlinien

Gekaufte Bewertungen verstossen gegen die Google-Richtlinien

In den "Richtlinien für von Maps-Nutzern veröffentlichte Inhalte" formuliert Google eindeutig, welche Bewertungen verboten oder eingeschränkt sind. Kern der Regelung ist, dass die Rezensionen wahrheitsgemäß und nicht manipulativ sein müssen. "Ihre Inhalte", heißt es dort wörtlich, "sollten Ihre wirklichen Erfahrungen am jeweiligen Ort widerspiegeln." Weiter führen die Google-Richtlinien für Rezensionen aus: "Veröffentlichen Sie keine gefälschten Inhalte, posten Sie nicht mehrmals dieselben Inhalte und erstellen Sie nicht in mehreren Konten Inhalte für denselben Ort." Das beschreibt ironischerweise ziemlich genau, was die Google-Rezensionen-kaufen-Anbieter tun. 

Ein weiterer Paragraph der Nutzungsbedingungen, gegen den Rezensions-Agenturen unter Umständen verstoßen, ist das Verbot von Identitätsdiebstahl. Google schreibt dazu, dass es Nutzern nicht gestattet sei, andere mithilfe von Google Maps zu täuschen. Insbesondere ist es untersagt, Inhalte im Namen anderer Personen, Unternehmen oder Organisationen zu veröffentlichen, wenn man dazu nicht die Genehmigung hat. Gibt sich nun ein (freier) Mitarbeiter der Rezensionsagenturen als Person mit einem erfundenen bürgerlichen Namen aus (den es unter Umständen ja sogar im Real Life geben kann), so ist exakt dieser Tatbestand des Identitätsdiebstahls erfüllt.

Die dritte Richtlinie, gegen die gekaufte Rezensionen verstoßen, ist das Verbot von Rezensionen beim Vorliegen von Interessenkonflikten. Inhalte von Maps-Nutzern seien wertvoll, wenn sie ehrlich und nicht voreingenommen seien, so Google. Daher sei es nicht zulässig, das eigene Unternehmen zu bewerten. Indirekt liegt jedoch genau dies vor, wenn ein Unternehmensinhaber Dritte mit Rezensionen beauftragt. Schließlich handelt sie dann in dessen Auftrag. Hier ist also bei strikter Auslegung davon auszugehen, dass beim Kaufen von Google-Bewertungen auch Richtlinie Nummer drei verletzt wird.

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